Drittanbieter: ein Unternehmen, das nach PSD2 berechtigt ist, im Auftrag einer Kundin auf Bankkonten zuzugreifen, ohne die kontoführende Bank zu sein.

TPP fallen in zwei Lizenzkategorien, die ein Anbieter einzeln oder kumulativ halten kann:

  • AISP: darf Kontoinformationen abrufen.
  • PISP: darf Zahlungen auslösen.

TPP werden beaufsichtigt und müssen von einer nationalen Behörde zugelassen sein, bevor sie sich mit Banken verbinden dürfen.

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