Unabhängige Fachperson, die die Jahresrechnung eines Unternehmens prüft und ein Urteil über deren Zuverlässigkeit abgibt.
Die Schweiz unterscheidet zwei Stufen. Die ordentliche Revision gilt für Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei von drei Schwellen überschreiten: CHF 20 Millionen Bilanzsumme, CHF 40 Millionen Umsatz oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Alle übrigen unterstehen der eingeschränkten Revision mit geringerem Prüfumfang.
Gesellschaften mit weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können mit Zustimmung aller Gesellschafter ganz auf die Revision verzichten: das Opting-out, bei Schweizer KMU verbreitet. Umgekehrt können Aktionäre mit mindestens 10% des Aktienkapitals eine ordentliche Revision verlangen: das Opting-up.
Für Vereine gelten tiefere Schwellen für die ordentliche Revision: CHF 10 Millionen Bilanzsumme, CHF 20 Millionen Umsatz oder 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.