Datenübertragbarkeit

Das Recht von Personen, ihre Personendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und sie zu einem anderen Anbieter übertragen zu lassen.

In der EU ergibt sich dieses Recht aus der DSGVO. In der Schweiz hat das revidierte Datenschutzgesetz, in Kraft seit September 2023, ein gleichwertiges Recht eingeführt.

Auf das Bankgeschäft übertragen steht die Datenübertragbarkeit hinter der Möglichkeit, bei einem Anbieterwechsel die eigene Transaktionshistorie mitzunehmen, statt sie zurückzulassen.

Verwandte Definitionen