Buchführungspflicht

Die gesetzliche Pflicht, Bücher zu führen und Rechnung abzulegen.

In der Schweiz ergibt sich diese Pflicht aus dem Obligationenrecht und richtet sich nach der Grösse. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz unter CHF 500 000 führen eine vereinfachte Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Oberhalb dieser Schwelle, und für alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften wie AG oder GmbH, ist die doppelte Buchhaltung mit Jahresrechnung vorgeschrieben.

Buchhaltungsunterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

Verwandte Definitionen