Die Praxis, dass Banken den Zugang zu Kontodaten und zur Zahlungsauslösung für lizenzierte Dritte öffnen, mit ausdrücklicher Einwilligung der Kundin, über sichere APIs.
In der EU schreibt PSD2 dies vor: Banken müssen autorisierten Anbietern Zugang zu Zahlungskonten gewähren. Die Schweiz ist einen anderen Weg gegangen. Eine entsprechende gesetzliche Pflicht besteht nicht, der Zugang entwickelt sich marktgetrieben, namentlich über bLink, die SIX-Plattform, über die Schweizer Banken standardisierte Schnittstellen bereitstellen.
Für Treuhänder bedeutet das konkret: Bankdaten fliessen automatisch in die Buchhaltungssoftware, statt heruntergeladen und von Hand importiert zu werden.