Eine eidgenössische Steuer, die an der Quelle auf Kapitalerträgen erhoben wird, vor allem auf Dividenden, Obligationenzinsen und Bankzinsen, sowie auf Lotteriegewinnen und bestimmten Versicherungsleistungen.
Sätze: 35% auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen, 15% auf Leibrenten und Pensionen, 8% auf übrigen Versicherungsleistungen.
Zweck ist die Bekämpfung der Nichtdeklaration: Wer die Erträge korrekt deklariert, erhält die Steuer vollumfänglich zurück, bei natürlichen Personen über die kantonale Steuererklärung, bei juristischen Personen direkt von der ESTV. Sie wirkt damit als Sicherheit und nicht als endgültige Belastung. Im Ausland wohnhafte Personen können einen Teil gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.
Nicht zu verwechseln mit der Quellensteuer auf Löhnen, die eine eigenständige Steuer ist.