Steuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht und der Steuerbehörde abliefert, anstelle einer ordentlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers.
In der Schweiz betrifft sie vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Grenzgänger. Der Arbeitgeber haftet dafür, den richtigen Betrag nach dem Tarif des betreffenden Kantons abzuziehen und abzuliefern.
Die Quellensteuer ist nicht mit der Verrechnungssteuer zu verwechseln, die auf Kapitalerträgen erhoben wird und eine eigenständige Steuer darstellt.