Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, erste Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) werden zusammen mit ihr erhoben.

Satz (2026): 10,6% des Bruttolohns für AHV, IV und EO zusammen, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also je 5,3%. Es gibt keine Obergrenze: Der Beitrag wird auf dem gesamten Lohn erhoben.

Selbstständigerwerbende zahlen ihre Beiträge selbst, zum Höchstsatz von 10,0%, mit einer sinkenden Skala unterhalb von CHF 60 500 Jahreseinkommen.

Die Beiträge sind ab dem ersten Lohnfranken geschuldet, und der Arbeitgeber haftet für Abrechnung und Zahlung beider Anteile an die Ausgleichskasse.

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