Die berufliche Vorsorge, zweite Säule des Schweizer Systems. Sie ergänzt die erste Säule, damit beide zusammen die gewohnte Lebenshaltung im Alter sichern.

Eckwerte (2026):

  • Eintrittsschwelle: CHF 22 680 Jahreslohn bei einem Arbeitgeber. Darunter ist der Anschluss nicht obligatorisch.
  • Koordinationsabzug: CHF 26 460, vom Jahreslohn abgezogen, da dieser Teil bereits durch die erste Säule gedeckt ist.
  • Koordinierter Lohn: der verbleibende Betrag, auf dem die Beiträge berechnet werden, zwischen CHF 3 780 und CHF 64 260.
  • Maximal versicherter Jahreslohn: CHF 90 720, darüber hinaus spricht man von der überobligatorischen Vorsorge.

Die Beitragssätze steigen mit dem Alter, von 7% des koordinierten Lohns bei den Jüngsten bis 18% in der ältesten Stufe. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.

Der Koordinationsabzug belastet Teilzeitstellen und tiefe Löhne überproportional, da er unabhängig vom Beschäftigungsgrad vollständig abgezogen wird.

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