Die Arbeitslosenversicherung, die Personen bei Verlust der Arbeitsstelle ein Ersatzeinkommen sichert.
Satz (2026): 2,2% des Bruttolohns, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also je 1,1%, auf Lohn bis CHF 148 200 pro Jahr.
Anders als bei der AHV ist der Beitrag plafoniert: Auf dem Lohnanteil über CHF 148 200 ist kein Beitrag geschuldet.