Die Arbeitslosenversicherung, die Personen bei Verlust der Arbeitsstelle ein Ersatzeinkommen sichert.

Satz (2026): 2,2% des Bruttolohns, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also je 1,1%, auf Lohn bis CHF 148 200 pro Jahr.

Anders als bei der AHV ist der Beitrag plafoniert: Auf dem Lohnanteil über CHF 148 200 ist kein Beitrag geschuldet.

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