Der vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Für 2026: AHV/IV/EO mit 5,3%, ALV mit 1,1% bis CHF 148 200, höchstens die Hälfte des BVG-Beitrags sowie je nach Arbeitgeber Anteile an Krankentaggeld- und Nichtberufsunfallversicherung.

Der Arbeitgeber behält diese Beträge ein und überweist sie zusammen mit seinem eigenen Anteil an die zuständigen Kassen.

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