Der vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Für 2026: AHV/IV/EO mit 5,3%, ALV mit 1,1% bis CHF 148 200, höchstens die Hälfte des BVG-Beitrags sowie je nach Arbeitgeber Anteile an Krankentaggeld- und Nichtberufsunfallversicherung.
Der Arbeitgeber behält diese Beträge ein und überweist sie zusammen mit seinem eigenen Anteil an die zuständigen Kassen.