Der dem Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlte Betrag, nach Abzug seines Anteils an den Sozialversicherungsbeiträgen und einer allfälligen Quellensteuer vom Bruttolohn.
Übliche Abzüge sind AHV/IV/EO mit 5,3%, ALV mit 1,1%, der Arbeitnehmeranteil BVG sowie Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung. Der Nettolohn liegt in der Regel zwischen 83% und 88% des Bruttolohns, je nach Alter und Vorsorgeplan.