Der vom Arbeitgeber getragene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, zusätzlich zum ausbezahlten Bruttolohn.

Für 2026 umfasst er AHV/IV/EO mit 5,3%, ALV mit 1,1% bis CHF 148 200, mindestens die Hälfte des BVG-Beitrags, die Berufsunfallversicherung vollständig sowie die Familienzulagen, deren Satz je nach Kanton variiert.

Insgesamt kommen durch die Arbeitgeberbeiträge meist 15% bis 20% zum Bruttolohn hinzu: die Differenz zwischen dem, was eine Mitarbeiterin kostet, und dem, was im Vertrag steht.

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