Die gesamte dem Arbeitnehmer geschuldete Vergütung vor jedem Abzug: Grundlohn, allfälliger 13. Monatslohn, Boni, Provisionen und beitragspflichtige Zulagen.
Der Bruttolohn ist der im Arbeitsvertrag genannte Betrag und die Berechnungsgrundlage sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge. Er steht zuoberst auf der Lohnabrechnung, vor Abzug der Arbeitnehmeranteile, die zum Nettolohn führen.