Der Residualanspruch der Eigentümer: was bliebe, wenn alle Aktiven verwertet und alle Schulden beglichen würden.

Aktiven − Verbindlichkeiten = Eigenkapital.

Bei einer Schweizer Gesellschaft umfasst es in der Regel Aktien- oder Stammkapital, gesetzliche und freiwillige Reserven sowie den Gewinnvortrag. Das Mindestkapital beträgt CHF 100 000 bei einer AG, wovon mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie liberiert sein müssen, bei einem absoluten Mindestbetrag von CHF 50 000. Bei einer GmbH beträgt das Minimum CHF 20 000, vollständig liberiert.

Übersteigen die Schulden die Aktiven, wird das Eigenkapital negativ: Überschuldung, die für den Verwaltungsrat besondere Pflichten auslöst.

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