Die Abrechnung, die der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer aushändigen muss und die zeigt, wie sich der Lohn zusammensetzt.

Sie weist den Bruttolohn und seine Bestandteile aus, jeden abgezogenen Sozialversicherungsbeitrag mit Satz, eine allfällige Quellensteuer und den resultierenden Nettobetrag. Die Arbeitgeberbeiträge werden häufig zur Information mit aufgeführt, obwohl sie dem Arbeitnehmer nicht abgezogen werden.

Das Schweizer Recht verpflichtet den Arbeitgeber, für jede Lohnperiode eine schriftliche Abrechnung abzugeben.

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