Die gesamten Erträge aus der Geschäftstätigkeit vor Abzug der Kosten. Er bildet die oberste Zeile der Erfolgsrechnung.
Der Umsatz dient nicht nur der Leistungsmessung: Mehrere Schweizer Pflichten knüpfen daran an, nämlich die MWST-Pflicht ab CHF 100 000 weltweitem steuerbarem Umsatz, die doppelte Buchführung ab CHF 500 000 für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, und der Zugang zur Saldosteuersatzmethode bis CHF 5 024 000 inklusive MWST.
Der Umsatz wird ohne MWST erfasst, da die vereinnahmte MWST der ESTV geschuldet und nicht verdient ist.