Die ordentliche Abrechnungsmethode der Schweizer MWST: Das Unternehmen wendet die gesetzlichen Sätze auf seinen steuerbaren Umsatz an und zieht die Vorsteuer auf seinen Einkäufen und Investitionen ab.
Nur mit dieser Methode wird die Vorsteuer exakt zurückgefordert. Jeder abziehbare Einkauf muss daher mit einer konformen Rechnung belegt und mit seinem MWST-Betrag verbucht sein.
Abrechnungsperiode (2025): Abgerechnet wird vierteljährlich. Seit dem 1. Januar 2025 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens CHF 5 005 000 die jährliche Abrechnung wählen, mit drei Ratenzahlungen im Laufe des Jahres.
Die Alternative ist die Saldosteuersatzmethode, die Genauigkeit gegen Einfachheit tauscht. Die effektive Methode eignet sich meist für Unternehmen mit hoher Vorsteuer im Verhältnis zum Umsatz, etwa wegen grosser Investitionen oder Wareneinkäufe.
Sie ist unabhängig von der Abrechnungsart: Auch bei der effektiven Methode wird entweder nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten abgerechnet.