Abrechnungsart und Abrechnungsmethode (MWST)

Jede MWST-Abrechnung eines steuerpflichtigen Unternehmens beruht auf zwei unabhängigen Entscheiden: wann die Steuer deklariert wird (die Abrechnungsart) und wie die geschuldete Steuer berechnet wird (die Abrechnungsmethode).

1. Wann: die Abrechnungsart

  • Vereinbarte Entgelte (Standard): Die Steuer wird für die Periode deklariert, in der die Rechnung gestellt wird.
  • Vereinnahmte Entgelte (auf Gesuch): Die Steuer wird für die Periode deklariert, in der die Zahlung eingeht.

2. Wie viel: die Abrechnungsmethode

  • Effektive Methode (Standard): Steuer zu den gesetzlichen Sätzen auf dem Umsatz, abzüglich der Vorsteuer auf Einkäufen und Investitionen.
  • Saldosteuersatzmethode (auf Gesuch, innerhalb bestimmter Umsatz- und Steuergrenzen): Ein fester Branchensatz auf dem Bruttoumsatz ersetzt den Vorsteuerabzug.
  • Pauschalsteuersatzmethode (Gemeinwesen und verwandten Einrichtungen vorbehalten, darunter Vereinen und Stiftungen): dasselbe Prinzip, ohne Umsatzgrenze.

Jede Abrechnungsart lässt sich mit jeder Methode kombinieren. Ein Beratungsunternehmen kann zum Beispiel nach vereinnahmten Entgelten mit Saldosteuersatz abrechnen, während ein Unternehmen mit hohen Einkäufen oder Investitionen meist bei der effektiven Methode bleibt.

In der Praxis bestimmt die Abrechnungsart, welche Belege die Abrechnung speisen: die gestellten und erhaltenen Rechnungen oder die Zahlungseingänge und -ausgänge, wie sie auf den Kontoauszügen erscheinen. Die Methode bestimmt, ob die Vorsteuer Rechnung für Rechnung erfasst werden muss.

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