Jede MWST-Abrechnung eines steuerpflichtigen Unternehmens beruht auf zwei unabhängigen Entscheiden: wann die Steuer deklariert wird (die Abrechnungsart) und wie die geschuldete Steuer berechnet wird (die Abrechnungsmethode).
1. Wann: die Abrechnungsart
2. Wie viel: die Abrechnungsmethode
Jede Abrechnungsart lässt sich mit jeder Methode kombinieren. Ein Beratungsunternehmen kann zum Beispiel nach vereinnahmten Entgelten mit Saldosteuersatz abrechnen, während ein Unternehmen mit hohen Einkäufen oder Investitionen meist bei der effektiven Methode bleibt.
In der Praxis bestimmt die Abrechnungsart, welche Belege die Abrechnung speisen: die gestellten und erhaltenen Rechnungen oder die Zahlungseingänge und -ausgänge, wie sie auf den Kontoauszügen erscheinen. Die Methode bestimmt, ob die Vorsteuer Rechnung für Rechnung erfasst werden muss.