Eine vereinfachte Abrechnungsmethode der MWST, die Gemeinwesen und verwandten Einrichtungen vorbehalten ist, darunter Vereinen und Stiftungen: Auf den Umsatz wird ein je Tätigkeit festgelegter Pauschalsteuersatz angewendet, statt die Vorsteuer gesondert abzuziehen. Die betroffenen Organisationen müssen dies der ESTV schriftlich melden.
Sie funktioniert wie die Saldosteuersatzmethode, steht aber nur diesen Organisationen offen, und zwar ohne Umsatzgrenze. Die Erträge sind für jeden bewilligten Pauschalsteuersatz separat zu verbuchen, und auf Rechnungen steht weiterhin der gesetzliche MWST-Satz, nicht der Pauschalsteuersatz. Abgerechnet wird vierteljährlich oder, auf Antrag und unter Bedingungen, jährlich mit Raten.
Bedingungen (2025): Ein Wechsel zur effektiven Methode ist frühestens nach einer ganzen Steuerperiode möglich. Beim Wechsel zur Pauschalsteuersatzmethode ist die früher abgezogene Vorsteuer zurückzuerstatten; massgebend ist der Zeitwert. Die Gruppenbesteuerung ist ausgeschlossen.
Nicht zu verwechseln mit dem britischen Flat Rate Scheme, dessen nächstes Schweizer Gegenstück die Saldosteuersatzmethode ist.